Erreichbarkeit

 

Unser Sekretariat ist dienstags und donnerstags von 7.30 bis 12.30 Uhr besetzt.

 

Sekretärin: Frau Brand-Schmitz

 

 

 

Unterrichtszeiten

 

  8.15 Uhr bis 9.05 Uhr            1. Stunde

 

  9.05 Uhr bis 9.50 Uhr            2. Stunde

 

  9.50 Uhr bis 10.00 Uhr         Frühstückspause

 

10.00 Uhr bis 10.20 Uhr         1. Hofpause

 

10.20 Uhr bis 11.05 Uhr         3. Stunde

 

11.10 Uhr bis 11.55 Uhr         4. Stunde

 

11.55 Uhr bis 12.10 Uhr         2. Hofpause

 

12.10 Uhr bis 12.50 Uhr         5. Stunde

 

12.50 Uhr bis 13.35 Uhr         6. Stunde

 

 


Verfahren bei Erkrankung einer Schülerin/eines Schülers

Gemäß § 41 Abs. 1 Ziffer 2 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen sind die Eltern dafür verantwortlich, dass ihr schulpflichtiges Kind am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.

 

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern gemäß § 43 Abs. 2 Ziffer 1 SchulG unverzüglich die Schule und teilen anschließend schriftlich den Grund des Schulversäumnisses mit.

 Das bedeutet, dass  die Schule morgens umgehend telefonisch benachrichtigt werden muss.  Eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter reicht aus.

 Am ersten Tag, an dem die Schülerin/der Schüler den Unterricht wieder besucht ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen.

 

Die Busunternehmen müssen morgens früh unverzüglich telefonisch benachrichtigt werden. Ebenso müssen die Eltern den Busunternahmen mitteilen, ab wann  ihr Kind wieder transportiert werden soll.

 

Bei  häufigem und längerem Fehlen ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

Kann ein/e Schüler/in kurz vor oder im Anschluss an die Ferien oder vor und nach Feiertagen (dazu zählen auch bewegliche Ferientage) die Schule nicht besuchen ist immer ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

Hat ein/e Schüler/in den Bus verpasst, so sind die Eltern verpflichtet, umgehend für den Transport zur Schule zu sorgen. 


Erreichbarkeit der Lehrerinnen

 

Alle Lehrerinnen haben mit den Eltern der Schülerinnen und Schülern der Klassen einen individuellen Kontaktweg abgesprochen. Möchten Sie als externe Person, Praxis oder Institution Kontakt aufnehmen, wählen Sie bitte die Telefonnummer der Schule (02943/2700). Die Lehrerin wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Schülertransport 

 

Der Kreis Soest als Träger der Lindenschule übernimmt die Kosten des Transports der Schülerinnen und Schüler. Zwei Unternehmen befördern die Kinder aus ihrem Wohnort direkt bis vor den Schulhof.

 

Für die Städte/Gemeinden Erwitte, Anröchte, Warstein und Rüthen übernimmt das Unternehmen "Reisedienst Hermessen" den Transport.

Die Schüler/innen aus Lippstadt und Geseke werden vom Unternehmen "Auto Bachem" transportiert.

Förderschule des

Lindenschule

Förderschule Sprache

Schützenstraße 10

59597 Erwitte -

Bad Westernkotten

Tel.: 02943 - 2700

Fax: 02943 - 48805

lindenschule@gmx.de