Welche Ziele hat die Förderschule Sprache?

 

 

Die Förderschule Sprache ist für Kinder im Grundschulalter mit erheblichem Förderbedarf im Bereich Sprache eingerichtet. Die Sprachauffälligkeiten müssen so umfänglich sein, dass sie nicht durch schulbegleitende/ambulante Maßnahmen behoben werden können.

 

Diese sprachlichen Probleme  hindern ein Kind daran, seine Persönlichkeit zu entwickeln und seinen Fähigkeiten entsprechende Leistungen zu erbringen.

 

Oft haben die Schülerinnen und Schüler zusätzlichen Förderbedarf in anderen Bereichen wie  Bewegung oder Wahrnehmung.

 

Die Förderschule Sprache hat zunächst die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern die Lerninhalte der Grundschule zu vermitteln. Sie arbeitet nach den Richtlinien und Lehrplänen und mit den Lehr- und Lernmitteln der Grundschule.

 

Gleichzeitig ist es aber auch ihre Aufgabe und Ziel, den Förderbedarf der Schülerinnen und Schülern durch intensive Fördermaßnahmen abzubauen und den Übergang in die Grundschule zu ermöglichen.

 

Schülerinnen und Schüler, die erhebliche Sprachauffälligkeiten haben und nicht in der Lage sind, den Unterrichtsstoff der Grundschule zu bewältigen,  können nach den Richtlinien der Förderschule Lernen unterrichtet werden.

 

Die Förderschule Sprache ist eine „Durchgangsschule“. Der Übergang in eine Regelschule oder eine andere Fördererschule ist zu jedem Schuljahr möglich. Er wird  vor Ende eines Schuljahres für jede Schülerin und jeden Schüler erneut beraten.

 

Schülerinnen und Schüler, die nach der Klasse 4 noch erheblichen Förderbedarf im Bereich Sprache haben, können eine Förderschule Sprache der Sekundarstufe I besuchen.

 

 Wie wird in der Lindenschule gearbeitet?

 

In der Förderschule Sprache lassen sich Erziehung, Unterricht und Sprachtherapie nicht voneinander trennen. Sie durchdringen und ergänzen sich im Alltag der Schule.

 

Die Förderschullehrerinnen und -lehrer sind speziell für sprachbehinderte Schülerinnen und Schüler ausgebildet und stimmen den Unterricht auf die Bedürfnisse der Schüler ab.

 

In der Lindenschule sind im Durchschnitt 12 bis 15 Schülerinnen und Schüler in der Klasse.  Dadurch können die Lehrerinnen und Lehrer auf individuelle Schwierigkeiten besser eingehen als in größeren Klassen.

 

Die Schuleingangsphase (erste und zweite Klasse) gliedert sich in der Lindenschule in die Klassen EP 1 (Eingangsphase 1. Schulbesuchsjahr), EP 2 (Eingangsphase 2. Schulbesuchsjahr) und EP 3 (Eingangsphase 3. Schulbesuchsjahr).

 

Alle Schülerinnen und Schüler werden in die  EP 1 eingeschult und durchlaufen die Schuleingangsphase in der Regel in drei inhaltlich aufeinander aufbauenden Schuljahren. 

 

Für den wichtigen Zeitabschnitt des Schulanfangs  haben die  Schüler/innen demnach in der Regel drei Schuljahre zur Verfügung. Es ist also mehr Zeit,  wichtige Grundlagen insbesondere im Lese- und Schreiblehrgang und im mathematischen Bereich intensiv und umfassend entsprechend dem Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln und Entwicklungsrückstände aufzuarbeiten.

 

In der Lindenschule werden zur Zeit 116 Schülerinnen und Schüler von 15 Lehrerinnen unterrichtet.

 

Schulträger der Lindenschule ist der Kreis Soest, der auch die Kosten für die Schülerbeförderung trägt.

 

Wie ist das Aufnahmeverfahren?

 

Bevor ein Kind in eine Förderschule Sprache aufgenommen werden kann muss ein "Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs“ durchgeführt werden. Der Antrag zur Durchführung dieses Verfahrens wird  von den Eltern in einem formlosen Antrag bei der  zuständigen Grundschule gestellt.

 

Nach Antragstellung wird das Kind von einem/r Lehrer/in der Lindenschule zusammen mit einem/r Lehrer/in der Grundschule einen Vormittag lang in spielerischer Form überprüft.

 

Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:

 

  • Ist eine sonderpädagogische Förderung notwendig?
  • In welchem Bereich besteht der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf?
  • Wo muss der Schwerpunkt der Förderung gelegt werden?
  • Welches ist der geeignete Förderort?

 

Die Ergebnisse werden mit den Eltern ausführlich besprochen und anschließend in einem Gutachten festgehalten.

 

Die Schulaufsicht des Kreises Soest entscheidet auf der Grundlage des Gutachtens und der Erörterung mit den Eltern, welches für das Kind  der geeignete Förderort ist.

 

Ein Beratungsgespräch mit der Lindenschule kann vor einer eventuellen Anmeldung zu dem oben beschriebenen Verfahren für die Eltern hilfreich sein.

 

Förderschule des

Lindenschule

Förderschule Sprache

Schützenstraße 10

59597 Erwitte -

Bad Westernkotten

Tel.: 02943 - 2700

Fax: 02943 - 48805

lindenschule@gmx.de